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IPV Individuelle Prämienverbilligung

Individuelle Prämienverbilligung

Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?

Wer am 1. Januar im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat für das jeweils laufende Jahr Anspruch auf Prämienverbilligung. Die SVA Zürich ermittelt aufgrund der letzten definitiven Steuerdaten, wer automatisch ein Antragsformular erhält. Junge Erwachsene ab 18 erhalten ein eigenes Formular, auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen.

Anträge auf Prämienverbilligung sind direkt bei der SVA Zürich einzureichen!  Hier geht's zum Online-Antrag.

Alles Weitere erfahren Sie bei der SVA Zürich.

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Merkblatt IPV 2020 Merkblatt IPV 2020.pdf