Navigieren bei der Schule Bachenbülach

Friedensrichteramt

Adresse

Friedensrichteramt Bachenbülach
Karin Gautschi
Schulhausstrasse 1
8184 Bachenbülach
Google Maps

Tel. 044 862 14 20
Fax 044 862 14 09
E-Mail

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung

Verhandlungsort:

Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach (kann wechseln, je nach Anzahl Personen und Verfügbarkeit)

Aufgabe:

Die Friedensrichter vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen 
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen

Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von CHF 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: Friedensrichter Kanton Zürich / Formulare

Direkt bei den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Bülach, Postfach, 8180 Bülach
  • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Bülach, Postfach, 8180 Bülach

Weitere Informationen finden Sie unter Friedensrichter Kanton Zürich oder auch unter Gerichte Kanton Zürich