Asylwesen
Nach Zuweisung durch den Kanton Zürich fallen Asylsuchende, vorläufig aufgenommene AusländerInnen und Schutzsuchende in die Zuständigkeit der Abteilung Soziales. Diese organisiert deren Unterbringung, die Ausrichtung der Asylfürsorge und initiiert Integrationsmassnahmen im Rahmen der kantonalen Integrationsagenda (IAZH). Die Unterstützungsansätze orientieren sich an der Asylfürsorgeverordnung und dem Sozialhilfegesetz des Kantons Zürich.
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Asylkoordination
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