Wirksamkeitskontrolle Tempo-30-Zonen
Von Dezember 2024 bis Juni 2025 haben die Stadtpolizei Bülach und die Gemeinde Bachenbülach insgesamt 22 Verkehrsmessungen durchgeführt.
Gemäss Vorgaben der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich (KAPO) muss rund ein Jahr nach der Einführung einer neuen Tempo-30-Zone eine Wirksamkeitskontrolle durchgeführt werden. Dabei sind verdeckte Verkehrsmessungen entscheidend, da sie ein unverfälschtes Bild des Fahrverhaltens liefern.
Messungen
Die Gemeinde Bachenbülach sowie die Stadtpolizei Bülach starteten bereits fünf Monate nach Einführung der beiden Tempo-30-Zonen West und Ost mit den ersten Verkehrsmessungen.
Die Gemeinde setzte dabei auf verschiedenen Strassen ein Speeddisplay (Speedy) ein. Diese Geräte zeigen den Autofahrenden ihre aktuelle Geschwindigkeit zusammen mit einem zufriedenen oder traurigen Smiley-Gesicht an. Da die Anzeige das Fahrverhalten unmittelbar beeinflusst, eignen sich die so erhobenen Daten nur bedingt zur Beurteilung der tatsächlichen Wirksamkeit der Temporeduktion.
Für die offizielle Wirksamkeitskontrolle kamen deshalb seitens der Stadtpolizei Bülach unauffällige Messgeräte zum Einsatz, welche von den Verkehrsteilnehmenden kaum wahrgenommen werden. Dadurch lässt sich genau erfassen, mit welcher Geschwindigkeit die Strassen tatsächlich befahren werden. Von den insgesamt 22 Messungen wurden 14 verdeckt durch die Stadtpolizei durchgeführt.
Auswertung
In der Schweiz, insbesondere im Kanton Zürich, wird zur Beurteilung der Wirksamkeit von Tempo-30-Zonen der sogenannte v85-Wert herangezogen. Dieser Wert gibt die Geschwindigkeit an, die von 85 % der Fahrzeuge nicht überschritten wird. Gemäss Richtlinien der KAPO sowie auf Empfehlung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sollte der v85-Wert in Tempo-30-Zonen nicht höher als 38 km/h sein. Wird dieser Wert überschritten, sind zusätzliche verkehrsberuhigende Massnahmen erforderlich, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sicherzustellen.
Detaillierte Angaben zur Berechnung des v85-Wertes finden Sie hier:
Tempo-30-Zone. Messwert v85. Erklärung [pdf, 248 KB]
Die Messungen wurden auf neun verschiedenen Strassen bzw. an 13 verschiedenen Standorten in Bachenbülach durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen sich wie folgt:
Fazit
Die bisherigen Messungen zeigen, dass sich sowohl bei den verdeckten wie auch bei den sichtbaren Messungen die Ergebnisse zwischen Dezember 2024 und Mai 2025 verbessert haben. Besonders der Einsatz des Speedys hat das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmenden äusserst positiv beeinflusst. Ist das Gerät installiert, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h deutlich besser eingehalten.
Dennoch wird auf gewissen Strassen die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h weiterhin nicht konsequent beachtet. Der empfohlene v85-Wert von maximal 38km/h wird auf folgenden Strassen überschritten:
- Eschenmosenstrasse
- Länggenstrasse
- Niederglatterstrasse
Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat plant das weitere Vorgehen schrittweise. Als erste Massnahme wird ein zweiter Speedy angeschafft. Mit einem zusätzlichen Gerät können insbesondere die kritischen Strassenabschnitte häufiger und gezielter überwacht werden, was zur weiteren Verbesserung des Fahrverhaltens beitragen soll.
Gleichzeitig wird die Stadtpolizei Bülach bis Ende August zusätzliche verdeckte Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Sollten diese Messungen ergeben, dass der v85-Wert weiterhin über dem empfohlenen Grenzwert liegt, sieht sich der Gemeinderat in der Pflicht, gezielt zusätzliche bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung zu prüfen und polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen zu veranlassen.
Damit solche Massnahmen nicht nötig werden, appelliert der Gemeinderat an alle Verkehrsteilnehmenden, die Tempo-30-Zonen konsequent einzuhalten und damit dem an der Gemeindeversammlung demokratisch gefällten Entscheid für eine flächendeckende Temporeduktion nachzukommen.
Gemeinderat, 20. Juni 2025