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Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Öffentliche Auflage

Teilrevision Bau- und Zonenordnung

Angaben zum Inhalt
Der Gemeinderat Bachenbülach hat in seiner Sitzung vom 29. April 2025 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zuhanden der kantonalen Vorprüfung sowie zur Durchführung der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.

Beschluss-/Verfügungsnummer: GRB Nr. 44 
Beschluss-/Verfügungsdatum: 29. April 2025

Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen vom 8. Mai 2025 bis 7. Juli 2025 während 60 Tagen in der Gemeindeverwaltung Bachenbülach, Abteilung Bau und Infrastruktur, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf www.bachenbuelach.ch aufgeschaltet.

Rechtliche Hinweise
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis am 7. Juli 2025 (Datum Poststempel) an den Gemeinderat Bachenbülach einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Teilrevision entschieden.

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 7. Juli 2025

Kontaktstelle: 
Gemeinde Bachenbülach - Abteilung Bau und Infrastruktur
Schulhausstrasse 1
8184 Bachenbülach