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Beschluss der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024

Die Stimmberechtigten haben das zur Beschlussfassung vorgelegte Geschäft genehmigt.

Die Gemeindeversammlung fasste am 5. Dezember 2024 folgenden Beschluss:

  • Genehmigung des Budgets und Festsetzung des Steuerfusses 2025
     

Protokoll

Das Versammlungsprotokoll liegt während 30 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf und kann unter www.bachenbuelach.ch heruntergeladen werden.

Protokoll Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 [pdf, 376 KB]
 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Im Übrigen kann wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert dreissig Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von irgendeiner stimmberechtigten Person gerügt worden ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.

Gemeinderat