Erneuerungswahlen Friedensrichter / Friedensrichterin 2027- 2033
Für den Friedensrichterkreis Bachenbülach-Winkel muss für die Amtsdauer 2027–2033 eine Friedensrichterin oder ein Friedensrichter gewählt werden.
Die Stimmberechtigten der Gemeinden Bachenbülach und Winkel haben an der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 der Bildung des gemeinsamen Friedensrichterkreises Bachenbülach-Winkel zugestimmt. Gemäss Zusammenarbeitsvertrag ist der Gemeinderat Bachenbülach die wahlleitende Behörde und führt die Erneuerungswahl durch.
Wählbarkeit
Als Friedensrichterin oder Friedensrichter ist wählbar, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat. Ein politischer Wohnsitz in den Gemeinden Bachenbülach oder Winkel ist nicht erforderlich.
Wahlvorschläge einreichen
Für die Erneuerungswahl können Wahlvorschläge für das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters eingereicht werden.
Ein Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Bachenbülach oder Winkel unterzeichnet werden. Die Wahlvorschläge müssen bis am Montag, 30. November 2026, beim Gemeinderat Bachenbülach eingereicht werden.
Dokumente
Anleitung Einreichung Wahlvorschlag [pdf, 58 KB]
Formular Wahlvorschlag [pdf, 80 KB]