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Anmeldeformalitäten

 

Grundsätze für die Zuteilung von Alterswohnungen und Plätzen im betreuten Wohnen

  • Alterswohnungen und Plätze im betreuten Wohnen stehen in erster Linie für ortsansässige sowie aus den Kreisgemeinden Bülach stammende ältere und/oder behinderte Personen zu Verfügung.
  • Als Personen aus Kreisgemeinden gelten ausschliesslich nur Personen, die bei Abschluss des Mietvertrages in Bülach, Hochfelden, Höri, Winkel sowie Glattfelden ihren gesetzlichen Wohnsitz haben.
  • "Ältere Personen" im Sinne des Vermietungsreglements sind Einzelpersonen, die ein Mindestalter von 60 Jahren haben oder Personengruppen, in welchen die älteste Person der Gruppe die Anforderung an das Mindestalter erfüllt.
  • Interessenten werden nach folgender Prioritätsordnung berücksichtig:
    a) ältere und/oder behinderte Personen mit Wohnsitz in Bachenbülach;
    b) ältere und/oder behinderte Personen mit Wohnsitz in einer Kreisgemeinde;
    c) ältere und/oder behinderte Personen aus anderen Gemeinden im Kanton Zürich;
    d) übrige Personen mit Wohnsitz in Bachenbülach;
    e) alle übrigen Personen.

Alterswohnungen und Plätze im betreuten Wohnen werden innerhalb vorstehender Prioritätsordnung in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Wenn am gleichen Tag mehrere Anmeldungen eingehen, werden diese entsprechend dem Lebensalter berücksichtigt.

Bei Härtefällen (z.B. plötzliche Bedürftigkeit durch Unfälle, etc.) können die Zweitkriterien (Anmeldedatum und Lebensalter) übergangen werden, nicht jedoch die Wohnortskriterien. Die Entscheidungskompetenz darüber steht der SARB zu.

Informationen
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeitenden vom Empfang gerne zur Verfügung.
Telefon 044 861 83 50, Email