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Nachtparkbewilligung

Das regelmässige nächtliche Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund der Gemein­de Bachen­bülach bedarf einer Nachtparkbewilligung.

Wer stellt die Nachtparkwilligung aus?

Die Bewilligungen werden von der Stadtpolizei Bülach ausgestellt und verwaltet. Die Kontaktangaben der Stadtpolizei Bülach finden Sie HIER

Wer erhält eine Nachtparkbewilligung?

Eine Nachtparkbewilligung ist erforderlich für ein Fahrzeug, welches regel­mässig während mehr als ei­ner Nacht pro Woche in der Zeit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr auf öffentlichem Grund der Gemeinde Bachenbülach abgestellt wird. Die Nachtparkbewilligung berechtigt nicht zum ununterbrochenen, dauerhaften Parkieren auf öffentlichem Grund. Es gilt gemäss Artikel 11, Absatz 4 der Polizeiverordung von Bachenbülach, dass Fahrzeuge, Anhänger und dergleichen ohne Ausnahmebewilligung nicht länger als 72 Stunden ununterbrochen auf öffentlichem Grund stehen gelassen werden dürfen. 

Fahrzeugbesitzer, denen Parkplätze auf Privatgrund zur Verfügung stehen, müs­sen primär diese be­nützen. Es besteht kein generelles Anrecht auf eine Nachtparkbewilligung auf öffent­lichem Grund. Nachtparkbewilligungen werden nur für Fahrzeuge erteilt, welche mangels privater Parkie­rungsmög­lichkeit auf öffentlichem Grund abstellen müssen.

An-/Abmeldung

Das entsprechende Anmelde-, bzw. Abmeldeformular für die Nachtparkbewilligung finden Sie im Online-Schalter.