Nachtparkbewilligung
Das regelmässige nächtliche Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund der Gemeinde Bachenbülach bedarf einer Nachtparkbewilligung.
Wer stellt die Nachtparkwilligung aus?
Die Bewilligungen werden von der Stadtpolizei Bülach ausgestellt und verwaltet. Die Kontaktangaben der Stadtpolizei Bülach finden Sie HIER
Wer erhält eine Nachtparkbewilligung?
Eine Nachtparkbewilligung ist erforderlich für ein Fahrzeug, welches regelmässig während mehr als einer Nacht pro Woche in der Zeit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr auf öffentlichem Grund der Gemeinde Bachenbülach abgestellt wird. Die Nachtparkbewilligung berechtigt nicht zum ununterbrochenen, dauerhaften Parkieren auf öffentlichem Grund. Es gilt gemäss Artikel 11, Absatz 4 der Polizeiverordung von Bachenbülach, dass Fahrzeuge, Anhänger und dergleichen ohne Ausnahmebewilligung nicht länger als 72 Stunden ununterbrochen auf öffentlichem Grund stehen gelassen werden dürfen.
Fahrzeugbesitzer, denen Parkplätze auf Privatgrund zur Verfügung stehen, müssen primär diese benützen. Es besteht kein generelles Anrecht auf eine Nachtparkbewilligung auf öffentlichem Grund. Nachtparkbewilligungen werden nur für Fahrzeuge erteilt, welche mangels privater Parkierungsmöglichkeit auf öffentlichem Grund abstellen müssen.
An-/Abmeldung
Das entsprechende Anmelde-, bzw. Abmeldeformular für die Nachtparkbewilligung finden Sie im Online-Schalter.