Antrag auf Vereinsunterstützung für 2027
Die Gemeinde Bachenbülach unterstützt die Vereine von Bachenbülach (und im Ausnahmefall auch nicht ortsansässige Vereine) mit direkten finanziellen Beiträgen und indirekten Leistungen.
Zum Erhalt von Beiträgen müssen Vereine die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Verein muss die vereinsrechtlichen Anforderungen erfüllen, den rechtlichen Sitz in Bachenbülach haben und seine Haupttätigkeit in Bachenbülach ausüben.
- Nicht ortsansässige Vereine haben grundsätzlich kein Anrecht auf Unterstützung. Ausgenommen sind im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung auswärtige Vereine in den Kreisgemeinden (Bülach, Hochfelden, Höri und Winkel) mit Angeboten, die in Bachenbülach nicht bestehen.
- Der Verein bietet regelmässig gesellschaftliche, sportliche oder kulturelle Tätigkeiten in der Gemeinde Bachenbülach an. Er darf weder kommerzielle noch religiöse oder ethnische Zwecke verfolgen.
Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über die Unterstützung der Vereine (VUV) [pdf, 95 KB] und im Reglement über die Unterstützung der Vereine (VUR) [pdf, 83 KB].
Antrag Vereinsunterstützung für das Jahr 2027.pdf [pdf, 137 KB]