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Publikation der provisorischen Wahlvorschläge

Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege Bachenbülach für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Für die zurückgetretene Renata Berni ist für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 eine Ersatzwahl durchzuführen.

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde publizierte die Wahlanordnung am 20. April 2023. Innert der Frist von 40 Tagen wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
Denzler Patrik, 1971, Kaufmann, Bruederstrasse 6
Honegger Robert Markus, 1982, Teamleiter Geschäftsliegenschaften, Lippen 14

Gestützt auf § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird hiermit eine zweite Frist von 7 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, gesetzt, innert welcher die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschlag Ersatzwahl 1 Mitglied Schulpflege 2022-2026 (Formular).pdf [pdf, 123 KB]

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten von Bachenbülach unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Voraussetzungen gemäss GPR für eine stille Wahl sind nicht erfüllt. Es findet somit eine Urnenwahl am 22. Oktober 2023 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechts­rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, er­hoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Bachenbülach

 

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