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Medienmitteilung Friedhof Zweckverband Bülach

Grabschmuck und Verzierungen bei Gemeinschaftsgräbern und bei der Urnennischenwand sind nicht mehr zugelassen.

Der Friedhof Zweckverband Bülach hat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2023 den Beschluss gefasst, sowohl bei den Gemeinschaftsgräbern als auch bei der Urnennischenwand zukünftig keine Gegenstände, Blumen und Verzierungen mehr zuzulassen. 

Ende Februar 2023 wird jeglicher Grabschmuck bei den Gemeinschaftsgräbern und bei der Urnennischenwand geräumt. 

Die Details können Sie den beiden Beschlüssen entnehmen:

Beschluss Grabschmuck bei der Urnennischenwand.pdf [pdf, 605 KB]
Beschluss Grabschmuck bei den Gemeinschaftsgräber.pdf [pdf, 1.2 MB]

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