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Aufruf zur Registrierung von Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhaltungen, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind beim Veterinäramt zu registrieren.

Aufgrund der neusten Entwicklungen beim Vogelgrippe-Virus startet das Veterinäramt des Kantons Zürich einen erneuten Aufruf für die Registrierung aller Geflügelhaltungen. Unabhängig von der Vogelgrippe-Situation sind alle Geflügelhaltungen, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt zu registrieren. Die Online-Registrierung von Geflügel kann auf der Spezial-Website www.zh.ch/vogelgrippe vorgenommen werden.

Informationen zur Vogelgrippe

Weitere Informationen zur Vogelgrippe sowie die geltenden Massnahmen finden Sie HIER.

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