Aufruf zur Registrierung von Geflügelhaltungen
Alle Geflügelhaltungen, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind beim Veterinäramt zu registrieren.
Aufgrund der neusten Entwicklungen beim Vogelgrippe-Virus startet das Veterinäramt des Kantons Zürich einen erneuten Aufruf für die Registrierung aller Geflügelhaltungen. Unabhängig von der Vogelgrippe-Situation sind alle Geflügelhaltungen, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt zu registrieren. Die Online-Registrierung von Geflügel kann auf der Spezial-Website www.zh.ch/vogelgrippe vorgenommen werden.
Informationen zur Vogelgrippe
Weitere Informationen zur Vogelgrippe sowie die geltenden Massnahmen finden Sie HIER.