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Einladung zur Gemeindeversammlung

Donnerstag, 8. Dezember 2022, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle

Behandelt werden folgende Geschäfte:

  1. Genehmigung des Budgets und Festsetzung des Steuerfusses 2023
  2. Allfällige Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz

Die Akten und das Stimmregister liegen ab Donnerstag, 17. November 2022, während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf und können unter www.bachenbuelach.ch/news heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden.

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausge­schlossen sind.

Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat schriftlich einzureichen. Bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen über das Anfrage- und Rekursrecht wird auf das Gemeindegesetz und das Gesetz über die politischen Rechte verwiesen.

Gemeinderat Bachenbülach

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