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Aufhebung allgemeines Feuerverbot

Ab Freitag, 26. August 2022, 12.00 Uhr gilt das allgemeine Feuerverbot als aufgehoben. Das kantonale Feuerverbot im Wald und Waldesnähe gilt weiterhin.

Offene Feuer im Freien sowie das Grillieren mit Holz- und Holzkohlegrills ist auf dem Gemeindegebiet Bachenbülach wieder gestattet. Die Verfügung des Gemeinderates vom 26. Juli 2022 wird aufgehoben. 

Weiterhin gültig bleibt das absolute Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Meter zum Waldrand. Dieses Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Kanton. Weitere Informationen zum Umgang im Wald finden Sie auf der kantonalen Website.

Trotz der Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots sind folgende Vorsichtmassnahmen zu beachten:

  • Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen – auch nicht im Garten; allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  • Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
  • Feuer nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfachen.
  • Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
  • Keine brennenden Raucherwaren fortwerfen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne Ausnahmebewilligung der Gemeinde strikte verboten. 

Gemeinderat 

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