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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Im Kanton Zürich gilt ab heute Donnerstag, 21. Juli 2022, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen).

Dieses Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Kanton. Weitere Informationen zum Umgang im Wald finden Sie auf der kantonalen Website. 

Informationen zur nationalen Lage finden Sie auf der Website des Bundes. 

Gemeinderat Bachenbülach

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