Kommunales Feuerverbot wird aufgehoben
Ab sofort gilt das Feuerverbot nur noch in Wäldern und in Waldesnähe bis 200 Meter.
Zwischenzeitliche Niederschläge und ein leichter Temperaturrückgang haben die Brandgefahr reduziert. Deshalb wird das allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet ab sofort aufgehoben. Das im ganzen Kanton geltende Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe (Sicherheitsabstand von 200 Metern) ist jedoch weiterhin in Kraft.
Die Wiesen, Felder, Böschungen und Waldgebiete sind in Bachenbülach nach wie vor trocken. Die Gefahr eines Flächenbrandes hat sich gegenüber Ende Juli aber reduziert, da es Niederschläge gegeben hat und kühleres Wetter ansteht. Aus diesem Grund haben der Gemeindepräsident und der Sicherheitsvorsteher die Lage zusammen mit der Gemeindeverwaltung neu beurteilt und entschieden, das allgemeine Feuerverbot aufzuheben. Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne ausdrückliche Bewilligung gemäss der kommunalen Polizeiverordnung bis zum 31. Dezember 2018 weiterhin untersagt.
Im ganzen Kanton Zürich herrscht wegen der lange anhaltenden Trockenheit nach wie vor eine erhebliche Waldbrandgefahr. Darum gilt im ganzen Kantonsgebiet noch ein striktes Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Es ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu den Waldrändern einzuhalten. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, für Gas- und Elektrogrills sowie für Cheminées in Waldhütten.
Dieses kantonale Verbot gilt bis zu dessen Widerruf durch die kantonalen Stellen. Aktuellste Informationen finden Sie auf der Website der Baudirektion des Kantons Zürich:
Vielen Dank für Ihr Verständnis.