Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Das mit Verfügung vom 26. Juli 2018 durch die kantonale Behörde erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ist ab 4. September 2018 aufgehoben.
Die vergangenen Tage haben im Kanton Zürich flächendeckend Regen gebracht. Aufgrund der Regenmengen und den kühleren Temperaturen hat dies zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Das am 26. Juli 2018 verfügte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe kann daher per sofort aufgehoben werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne ausdrückliche Bewilligung gemäss der kommunalen Polizeiverordnung bis zum 31. Dezember 2018 weiterhin untersagt.
Gemeinderat Bachenbülach