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Newcastle-Krankheit - Aufruf an Geflügel- und Vogelbesitzer

Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung

Am 22. Januar 2022 wurde in einem Geflügelbetrieb im Zürcher Unterland die Newcastle-Krankheit festgestellt, eine hochansteckende Viruserkrankung vieler Vogelarten.

Die wichtigsten Merkmale der Krankheit sind:

  • Legeleistungsrückgang
  • Dünnschalige Eier
  • Atemnot mit Schnabelatmung
  • Geschwollene Augenlider
  • Blauverfärbung des Kammes
  • Durchfall
  • Fieber
  • Mattigkeit und Inappetenz
  • Schlaffe Bein- oder Flügellähmungen und Halsverdrehungen

Die Gemeinde Bachenbülach befindet sich in der sogenannten Überwachungszone. Darin gelten folgende Massnahmen:

  • Jede Person, die den Ausbruch der Seuche feststellt oder einen Verdacht hat, muss dies unverzüglich melden.
  • Tierhalterinnen und Tierhalter müssen eine Tierbestandsliste über alle in Gefangenschaft gehaltenen Vögel und Geflügel erstellen (inkl. allen Zu- und Abgängen in den letzten drei Wochen vor dem Zeitpunkt der Seuchenfeststellung am 22. Januar 2022).
  • Alle in Gefangenschaft gehaltenen Vögel und Geflügel sowie deren Bruteier und Eintagsküken dürfen nicht aus der Zone verbracht werden. Ausgenommen ist das Verbringen in Schlachtanlagen der Schutzzone zur sofortigen Schlachtung.
  • Die Durchführung von Geflügel- und Vogelausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ist verboten.
  • Mist darf nicht aus der jeweiligen Zone hinausgebracht werden.
  • Tierkörper und Gewebe von Vögeln müssen unter Aufsicht des/der amtlichen Tierarzt/Tierärztin und nach dessen/deren Anweisungen entsorgt werden.

Noch nicht beim kantonalen Veterinäramt angemeldete Geflügelhaltungen (auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen) müssen sich registrieren:
Registrierung

Medienmitteilung Gesundheitsdirektion - Newscastle Krankheit [pdf, 55 KB]

Bei Fragen im Zusammenhang mit diesen Massnahmen wenden Sie sich bitte an das kantonale Veterinäramt unter der Rufnummer 043 259 41 41.

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