Newcastle-Krankheit - Aufruf an Geflügel- und Vogelbesitzer
Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung
Am 22. Januar 2022 wurde in einem Geflügelbetrieb im Zürcher Unterland die Newcastle-Krankheit festgestellt, eine hochansteckende Viruserkrankung vieler Vogelarten.
Die wichtigsten Merkmale der Krankheit sind:
- Legeleistungsrückgang
- Dünnschalige Eier
- Atemnot mit Schnabelatmung
- Geschwollene Augenlider
- Blauverfärbung des Kammes
- Durchfall
- Fieber
- Mattigkeit und Inappetenz
- Schlaffe Bein- oder Flügellähmungen und Halsverdrehungen
Die Gemeinde Bachenbülach befindet sich in der sogenannten Überwachungszone. Darin gelten folgende Massnahmen:
- Jede Person, die den Ausbruch der Seuche feststellt oder einen Verdacht hat, muss dies unverzüglich melden.
- Tierhalterinnen und Tierhalter müssen eine Tierbestandsliste über alle in Gefangenschaft gehaltenen Vögel und Geflügel erstellen (inkl. allen Zu- und Abgängen in den letzten drei Wochen vor dem Zeitpunkt der Seuchenfeststellung am 22. Januar 2022).
- Alle in Gefangenschaft gehaltenen Vögel und Geflügel sowie deren Bruteier und Eintagsküken dürfen nicht aus der Zone verbracht werden. Ausgenommen ist das Verbringen in Schlachtanlagen der Schutzzone zur sofortigen Schlachtung.
- Die Durchführung von Geflügel- und Vogelausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ist verboten.
- Mist darf nicht aus der jeweiligen Zone hinausgebracht werden.
- Tierkörper und Gewebe von Vögeln müssen unter Aufsicht des/der amtlichen Tierarzt/Tierärztin und nach dessen/deren Anweisungen entsorgt werden.
Noch nicht beim kantonalen Veterinäramt angemeldete Geflügelhaltungen (auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen) müssen sich registrieren:
Registrierung
Medienmitteilung Gesundheitsdirektion - Newscastle Krankheit [pdf, 55 KB]
Bei Fragen im Zusammenhang mit diesen Massnahmen wenden Sie sich bitte an das kantonale Veterinäramt unter der Rufnummer 043 259 41 41.