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Wahlanordnung

Für die Gemeindebehörden Bachenbülach sind die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022-2026 durchzuführen.

Der Gemeinderat Bachenbülach hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der nachstehenden Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022-2026 auf den 27. März 2022 festgesetzt. Ein eventueller 2. Wahlgang ist am 15. Mai 2022 vorgesehen.

  • Gemeinderat (6 Mitglieder inklusive Präsidentin/Präsident)
  • Primarschulpflege (5 Mitglieder inklusive Präsidentin/Präsident)
  • Sozialkommission (4 Mitglieder)
  • Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inklusive Präsidentin/Präsident)

In Anwendung der Gemeindeordnung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte sind Wahlvorschläge innert der gesetzlichen Frist von 40 Tagen, das heisst bis am 20. Dezember 2021, dem Gemeinderat Bachenbülach (wahlleitende Behörde), Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach, einzureichen.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Bachenbülach unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlags müssen eigenhändig mit Namen und Vornamen unterschreiben, beizufügen sind Geburtsjahr und Adresse. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und genauer Adresse bezeichnet werden. Jede Person kann pro Behörde nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert der Nachfrist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Die Formulare „Wahlvorschlag“ können im Online-Schalter heruntergeladen oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Bachenbülach, 11. November 2021
Gemeinderat Bachenbülach

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