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Totalrevision der kommunalen Richtpläne

Öffentliche Auflage und Anhörung vom 31. Januar 2020 bis 31. März 2020

Der kommunale Gesamtplan, bestehend aus den Teilrichtplänen Siedlung- und Landschaft, Verkehr, öffentliche Bauten und Anlagen sowie Ver- und Entsorgung, stammt aus den Jahren 1982 resp. 1984. Die Planwerke sind veraltet und entsprechen nicht mehr den aktuellen Begebenheiten und rechtlichen Vorgaben.

Der Gemeinderat überarbeitete die kommunalen Richtpläne und verabschiedete diese mit Beschluss vom 21. Januar 2020 zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes PBG.

Die öffentliche Auflage dauert vom 31. Januar 2020 bis am 31. März 2020. Die Dokumente finden Sie hier.

Innerhalb der Auflagefrist kann sich jedermann zur Totalrevision der Richtplanung äussern. Allfällige Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten und sind bis spätestens am 31. März 2020 schriftlich an den Gemeinderat zu richten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Richtplanung entschieden.

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