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Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet von Bachenbülach

Die Unterlagen für die Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet von Bachenbülach wurden vom 13. Juli 2020 bis am 12. September 2020 öffentlich aufgelegt und anschliessend an die Baudirektion des Kantons Zürich zur Beurteilung und Festlegung weitergeleitet. Mit Verfügung Nr. 0396 vom 18. Dezember 2020 hat die Baudirektion des Kantons Zürich den Gewässerraum im Siedlungsgebiet der Gemeinde Bachenbülach festgelegt.

Die Verfügung mit den dazugehörenden Plänen liegt im Gemeindehaus Bachenbülach, Abteilung Bau und Infrastruktur, vom 29. Januar 2021 bis am 28. Februar 2021, wäh­rend der ordentlichen Öffnungszeiten zur Ein­sichtnahme auf. Zusätzlich können die Unterlagen hier herun­tergeladen werden.

Gegen die kantonale Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Bachenbülach, 29. Januar 2021

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