Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Reichen Sie die vollständig ausgefüllte Steuererklärung mit sämtlichen Beilagen bis zum 31. März 2021 ein.
Viele Steuerpflichtige haben dies bereits getan. Besten Dank dafür.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist beim Gemeindesteueramt ein Gesuch um Fristverlängerung stellen.
Sie können eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch online beantragen. Die bereits bewilligte Frist sowie die nötigen Angaben für das Fristersteckungsgesuch (Persönliche ID, Dokumenten ID, etc.) finden Sie auf der ersten Seite der Steuererklärung.
Ihr Gemeindesteueramt