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Steuererklärungsverfahren im Jahr 2021

Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2020 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte Bundessteuer aufgefordert.

Die Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen wurde im Amtsblatt vom 8. Januar 2021 veröffentlicht.

Die Gemeindesteuerämter haben die Formulare den Personen, deren Steuerpflicht bekannt ist, bereits zugestellt. Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches beim Steueramt der Wohngemeinde verlangen (Email oder Telefon 044 864 34 87).

Ihr Gemeindesteueramt

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