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Ersatzwahl für ein Mitglied der Primarschulpflege Bachenbülach, Rest der Amtsdauer 2018-2022

Publikation der definitiven Wahlvorschläge und Anordnung des 1. Wahlgangs an der Urne auf den 7. März 2021

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde publizierte am 9. November 2020 die Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege, Rest Amtsdauer 2018-2022.

Am 4. Januar 2021 publizierte der Gemeinderat die Mitteilung, dass innert Frist kein Wahlvorschlag eingegangen ist und setzte gleichzeitig eine Nachfrist von sieben Tagen an, innert welcher neue Wahlvorschläge eingereicht werden konnten. 

Innert der Nachfrist gingen zwei Wahlvorschläge ein. Gestützt auf § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) werden hiermit die fol­genden definitiven Wahlvorschläge veröffentlicht:

  • Böhler Mathias, 1976, Betriebsökonom FH | M.A. HSG, Zwischenwegen 15
  • Fehr Carola, 1982, dipl. Betriebswirtschafterin HF, Zürichstrasse 22

Die Voraussetzungen für eine stille Wahl sind nicht erfüllt. Der Gemeinderat ordnet daher den 1. Wahlgang an der Urne auf den 7. März 2021 an.

Es wird ein leerer Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimm- bzw. wahlberechtigte Person mit politischem Wohnsitz in Bachenbülach. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des GPR.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Bachenbülach, 28. Januar 2021/Der Gemeinderat

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