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Erneuerungswahl der Friedensrichterin Bachenbülach für die Amtsdauer 2021 - 2027. Stille Wahl

Der Gemeinderat publizierte am 15. Oktober 2020 die Wahlanordnung der Erneuerungswahl für die Friedensrichterin/den Friedensrichter für die Gemeinde Bachenbülach, Amtsdauer 2021-2027.

Nach Ablauf der Frist von 40 Tagen lag dem Gemeinderat ein Wahlvorschlag vor, der am 3. Dezember 2020 publiziert wurde unter Ansetzung einer zweiten Frist von sieben Tagen, innert welcher der Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden konnten. Nach Ablauf der zweiten Frist lag dem Gemeinderat der gleiche Wahlvorschlag vor wie bei der Publikation. Damit waren die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Gesetz über die politischen Rechte und gemäss Gemeindeordnung erfüllt.

Gestützt darauf wählte der Gemeinderat mit Beschluss vom 12. Januar 2021 in stiller Wahl als Friedensrichterin der Gemeinde Bachenbülach für die Amtsdauer 2021-2027:

Gautschi-Oneta Karin, 1958, Juristin, 8185 Winkel, Rigistrasse 17

Allfällige Beschwerden gegen diese Wahl sind innert fünf Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, einzureichen. Die Beschwerde muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Bachenbülach, 15. Januar 2021/Der Gemeinderat

 

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