Navigieren bei der Schule Bachenbülach

Ersatzwahl für ein Mitglied der Primarschulpflege Bachenbülach für den Rest der Amtsdauer 2018-2022

Publikation der provisorischen Wahlvorschläge (kein Wahlvorschlag)

Für die zurückgetretene Andrea Hug ist für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 eine Ersatzwahl für ein Mitglied der Primarschulpflege Bachenbülach durchzuführen.

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde publizierte die Wahlanordnung am 9. November 2020. Innert der Frist von 40 Tagen ging kein Wahlvorschlag ein.

Gestützt auf § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird hiermit eine zweite Frist von 7 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, gesetzt, innert welcher Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Voraussetzungen gemäss GPR für eine stille Wahl sind nicht erfüllt. Es findet somit eine Urnenwahl am 7. März 2021 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Bachenbülach, 4. Januar 2021/Gemeinderat Bachenbülach

zur Liste