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Erneuerungswahl der Friedensrichterin / des Friedensrichters für die Amtsdauer 2021 - 2027

Publikation des provisorischen Wahlvorschlags

Für die Friedensrichterin / den Friedensrichter der Gemeinde Bachenbülach ist die Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2021-2027 durchzuführen. Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde publizierte die Wahlanordnung am 15. Oktober 2020. Innert der Frist von 40 Tagen wurde folgender Wahlvorschlag eingereicht:

Gautschi-Oneta Karin, 1958, Juristin, Rigistrasse 17, 8185 Winkel

Gestützt auf § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird hiermit eine zweite Frist von 7 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, gesetzt, innert welcher der eingereichte Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden kann oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Sind die Voraussetzungen gemäss GPR für eine stille Wahl erfüllt, erfolgt diese durch den Gemeinderat. Andernfalls findet eine Urnenwahl am 7. März 2021 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Bachenbülach, 3. Dezember 2020/Gemeinderat Bachenbülach

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