Wahlanordnung
Für die Friedensrichterin/den Friedensrichter der Gemeinde Bachenbülach ist die Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2021-2027 durchzuführen.
Die Erneuerungswahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Gemeindeordnung. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich.
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Bachenbülach unterzeichnet sein müssen, sind dem Gemeinderat (wahlleitende Behörde) innert der gesetzlichen Frist von 40 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, d.h. bis 24. November 2020, einzureichen. Die Unterzeichner eines Wahlvorschlags müssen eigenhändig mit Namen und Vornamen unterschreiben; beizufügen sind Geburtsjahr und Adresse. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsjahr, Heimatort, Beruf und genauer Adresse bezeichnet sein. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Das Formular „Wahlvorschlag“ kann hier heruntergeladen oder bei der Einwohnerkontrolle (044 864 34 80 oder einwohnerkontrolle@bachenbuelach.ch) angefordert werden.
Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, findet der 1. Wahlgang an der Urne am 7. März 2021 statt. Ein allfällig nötig werdender 2. Wahlgang wird auf den 13. Juni 2021 angesetzt. In Anwendung von Artikel 7 der Gemeindeordnung wird ein leerer Wahlzettel verwendet.
Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens 14. Dezember 2020 schriftlich beim Gemeinderat zu melden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Bachenbülach, 15. Oktober 2020/Der Gemeinderat