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Festlegung des Gewässerraums in Bachenbülach / Öffentliche Auflage

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone und die Gemeinden deshalb entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Die Gemeinde erarbeitete mit dem Planungs­büro Bänziger Kocher Ingenieure AG die Gewässerraumpläne im Siedlungsgebiet. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung des Gewässerraums löst den seit 2011 gelten­den Uferstreifen der Übergangsbestimmungen vom Bund ab.

Die Unterlagen liegen im Gemeindehaus Bachenbülach, Abteilung Bau und Umwelt, vom 13. Juli 2020 bis 12. September 2020, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Ein­sichtnahme auf. Zusätzlich können die Unterlagen nachstehend herun­tergeladen werden.

Weitere allgemeine Informationen zum Gewässerraum und den Auflagen, die darin gel­ten, können beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL)  eingesehen werden.

Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet können bis am 12. September 2020 (Poststempel) mit schriftlicher Begründung im Doppel beim Gemeinderat Bachenbülach, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach eingereicht werden.

Bachenbülach, 13. Juli 2020/Gemeinderat Bachenbülach

Downloads

Bericht
Technischer Bericht mit Anhang vom 23.06.2020.pdf [pdf, 10.9 MB]

Pläne
Situationsplan Rietbach, Plan Nr. 38630-01, vom 23.06.2020.pdf [pdf, 884 KB]
Situationsplan Dorfbach, unterer Bereich, Plan Nr. 38630-02, vom 23.06.2020.pdf [pdf, 1.4 MB]
Situationsplan Dorfbach, oberer Bereich, Plan Nr. 38630-03, vom 23.06.2020.pdf [pdf, 944 KB]
Situationsplan Loobach, Plan Nr. 38630-04, vom 23.06.2020.pdf [pdf, 692 KB]

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