Schutzkonzept für von der Gemeinde vermietete Räumlichkeiten (Stand 12. Juni 2020)
Der Gemeinderat hat aufgrund der derzeit gültigen Bestimmungen von Bund und Kanton ein Schutzkonzept für von der Gemeinde vermietete Räumlichkeiten festgesetzt.
Das Schutzkonzept stützt sich auf die jeweils aktuellen Vorgaben der COVID-19-Verordnung 2 des Bundesrates. Abrufbar auf www.admin.ch. Zu beachten sind zudem die jeweils gültigen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Abrufbar auf www.bag.admin.ch
Veranstalter, welche die Räumlichkeiten der Gemeinde nutzen sind verpflichtet, die Einhaltung des Schutzkonzeptes der Gemeinde schriftlich zu bestätigen. Das aktuelle Schutzkonzept mit Einverständniserklärung kann hier heruntergeladen werden.
Bachenbülach, 12. Juni 2020/Der Gemeinderat