COVID-19: Lockerungen für Bachenbülach
Regulärer Betrieb von Gemeindeverwaltung und Entsorgungsstelle / Freigabe von Räumlichkeiten, Anlagen und Plätzen der politischen Gemeinde zur Nutzung
Gestützt auf die aktuelle COVID-19-Verordnung 2 überprüfte der Gemeinderat seine darauf basierenden Massnahmen für die politische Gemeinde. Mit Beschluss vom 5. Juni 2020 passte er verschiedene Massnahmen der aktuellen Situation an oder hob sie auf.
Im Rahmen dieses Newsletters informiert der Gemeinderat die Bevölkerung über die wichtigsten Änderungen bzw. Neuerungen.
Gemeindeverwaltung
Seit dem 4. Mai 2020 sind die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung wieder regulär. Die Eingangstüre blieb indes noch geschlossen und der Zutritt wurde nur gewährt, wenn dringende Gründe geltend gemacht werden konnten.
Ab dem 8. Juni 2020 wird nun auch die Eingangstüre während der regulären Öffnungszeiten der Verwaltung wieder offen gehalten.
Für alle Benützer des Gemeindehauses gelten weiterhin die Abstandsvorschriften und Hygienemassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), bzw. der COVID-19-Verordnung 2. An dieser Stelle sei wieder einmal darauf hingewiesen, dass das BAG den Begriff enger Kontakt wie folgt auslegt: „Unterschreitung des Abstandes von 2 Metern während mehr als 15 Minuten.“ Die Regeln gelten insbesondere vor den Schalterbereichen.
Zentrale Entsorgungsstelle
Wie bereits im Newsletter vom 04. Juni 2020 angekündigt, wird der Betrieb in der Zentralen Entsorgungsstelle ab 5. Juni 2020 beinahe wieder regulär geführt. Das heisst:
- Öffnungszeiten Mittwoch/Freitag; 15.00-18.00 Uhr, Samstag, 09.00-12.00 Uhr
- Die ordentlichen Betreuer können ihren Dienst unter Einhaltung des Schutzkonzepts wieder aufnehmen.
- Für die Zutrittskontrolle werden weiterhin ein bis zwei Angehörige eines Sicherheitsdienstes eingesetzt.
- Es dürfen maximal 7 Fahrzeuge von Entsorgenden auf dem Areal abgestellt sein.
- Die Mithilfe der Betreuer beim Ausladen der Fahrzeuge und weitere Hilfestellungen sind nur in Ausnahmefällen und unter Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen erlaubt.
- Für alle Personen auf dem Areal der Entsorgungsstelle gelten die Abstandsvorschriften und Hygienemassnahmen gemäss COVID-19-Verordnung 2 sowie das Schutzkonzept des Gemeinderates.
Räumlichkeiten der Gemeinde
Seit dem 18. März 2020 sind die Räumlichkeiten der politischen Gemeinde für sämtliche Anlässe und Veranstaltungen geschlossen. Dies betrifft vor allem die Mehrzweckanlage mit dem Pavillon, die Baumtrotte, die Waldhütte, den Spycher und das Sitzungszimmer der Bibliothek (die Aufzählung ist nicht abschliessend).
Diese Räumlichkeiten werden ab dem 13. Juni 2020 wieder geöffnet und können unter folgenden Voraussetzungen gemietet und genutzt werden.
- Das Schutzkonzept der Gemeinde als Betreiberin ist strikte einzuhalten.
- Jede Veranstalterin und jeder Veranstalter hat ein Schutzkonzept auszuarbeiten und dem Chef-Hauswart bzw. dem jeweiligen Verantwortlichen für Vermietungen mindestens eine Woche vor der geplanten Benützung vorzulegen oder per Mail zuzustellen.
Genügt das Schutzkonzept den Vorgaben gemäss jeweils aktueller Version der COVID-19-Verordnung 2 nicht, wird die Veranstaltung nicht bewilligt.
Das Schutzkonzept der Gemeinde wird ab 10. Juni 2020 auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.
Anlagen und Plätze
Die öffentlichen Anlagen und Plätze der politischen Gemeinde (beispielsweise der Jugend- und Begegnungsplatz oder die Spielwiese bei der Mehrzweckanlage) werden ab 6. Juni 2020 wieder geöffnet und können unter der Voraussetzung benützt werden, dass die Abstandsvorschriften und Hygienemassnahmen gemäss COVID-19-Verordnung 2 eingehalten werden. Die Einhaltung der Vorschriften wird kontrolliert.
Angebote der AJUGA
Die Aufsuchende Jugend- und Gassenarbeit (AJUGA) kann ihren Betrieb ab 6. Juni 2020 wieder aufnehmen.
Die AJUGA erarbeitete für ihre Tätigkeit ein Schutzkonzept.
5. Juni 2020/Der Gemeinderat