Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates Bachenbülach für den Rest der Amtsdauer 2018-2022
Publikation der provisorischen Wahlvorschläge
Für den zurücktretenden Walter Dietrich, Mitglied des Gemeinderates, ist für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 eine Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderates Bachenbülach durchzuführen. Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde publizierte die Wahlanordnung am 5. Februar 2020. Innert der Frist von 40 Tagen wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
Gerber Christian, 1965, Geschäftsführer, Zwischenwegen 12
Meier Manuela, 1984, Meisterlandwirtin, Bruederstrasse 9
Gestützt auf § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird hiermit eine zweite Frist von 7 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, gesetzt, innert welcher die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Sind die Voraussetzungen gemäss GPR für eine stille Wahl erfüllt, erfolgt diese durch den Gemeinderat. Andernfalls findet eine Urnenwahl statt. Der Termin für die Urnenwahl wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Bachenbülach, 24. März 2020 Gemeinderat Bachenbülach