Ersatzwahl für ein Mitglied der Primarschulpflege, Rest Amtsdauer 2018 - 2022
Für die zurückgetretene Susanne Cifuentes, Mitglied der Primarschulpflege, ist für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 eine Ersatzwahl für ein Mitglied der Primarschulpflege Bachenbülach durchzuführen.
Die Ersatzwahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Primarschulgemeindeordnung (PSGO).
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Bachenbülach unterzeichnet sein müssen, sind dem Gemeinderat (wahlleitende Behörde) innert der gesetzlichen Frist von 40 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, d.h. bis 11. Mai 2020, einzureichen. Die Unterzeichner eines Wahlvorschlags müssen eigenhändig mit Namen und Vornamen unterschreiben; beizufügen sind Geburtsjahr und Adresse. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und genauer Adresse bezeichnet sein. Das Formular „Wahlvorschlag“ kann hier heruntergeladen oder bei der Einwohnerkontrolle (044 864 34 80) angefordert werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist von 40 Tagen veröffentlicht. Innert der Nachfrist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Sind die Voraussetzungen gemäss GPR erfüllt, erfolgt eine stille Wahl. Andernfalls findet eine Urnenwahl statt. Der Termin für die Urnenwahl wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Bachenbülach, 1. April 2020 Gemeinderat Bachenbülach