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Gemeinderat setzt sich für Härtefälle ein

Der Gemeinderat bietet Selbständigerwerbenden (Kleinstunternehmen usw.) mit Wohnsitz in Bachenbülach, die wegen wirtschaftlicher Probleme in ihrem Betrieb im Zusammenhang mit der Coronakrise nicht von den eidgenössischen und kantonalen Hilfsmassnahmen profitieren können und die bestimmte Kriterien erfüllen, im Rahmen seiner finanziellen Kompetenzen gemäss Gemeindeordnung kommunale finanzielle Nothilfe an.

Diese Finanzhilfe ist an Voraussetzungen und Konditionen gebunden und als temporäre Überbrückungsmassnahme zu verstehen.

Der Gemeinderat gibt zusätzlich bekannt, dass alle übrigen bzw. ordentlichen Rechnungen, welche an die Gemeinde gerichtet sind, so rasch als möglich beglichen werden und keine Zahlungsfristen abgewartet werden. Zudem prüft der Gemeinderat, ob allenfalls geplante Investitionen hinsichtlich besonders betroffener Betriebe optimiert werden können.

Natürliche und/oder juristische Personen, die diese kommunale finanzielle Nothilfe in Anspruch nehmen möchten, sind gebeten, sich bis spätestens 8. April 2020 telefonisch während der Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung Bachenbülach, Abteilung Soziales, 044 864 34 80, zu wenden.

Bachenbülach, 2. April 2020    Gemeinderat Bachenbülach

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