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Wirksamkeitskontrolle Tempo-30-Zonen

Erneute Messungen zeigen Handlungsbedarf auf der Länggenstrasse und der Niederglatterstrasse.

Wie im Newsletter vom 20. Juni 2025 angekündigt, wurden auf der Eschenmosen-, Länggen- und Niederglatterstrasse die gefahrenen Geschwindigkeiten erneut gemessen. Anlass war, dass die erste Wirksamkeitskontrolle nicht überall zufriedenstellend ausgefallen war. Mit den Nachmessungen sollte die Wirkung der bisherigen Massnahmen überprüft und – wo nötig – gezielt nachgesteuert werden, damit das Tempo-30 noch besser eingehalten wird.

Zwischen Juli und September 2025 führte die Stadtpolizei Bülach in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bachenbülach an verschiedenen Standorten verdeckte sowie sichtbare Geschwindigkeitsmessungen durch. Die früheren Resultate dienen als Referenz, um die Entwicklung des Fahrverhaltens über die Zeit zu beurteilen.

Tempo-30-Zone. Wirksamkeitskontrolle. Verkehrsmessungen [pdf, 154 KB]

Im Vergleich zu den Messungen zwischen Dezember 2024 und März 2025 zeigt sich auf der Eschenmosenstrasse eine Verbesserung. Auf der Länggenstrasse und der Niederglatterstrasse bleibt die Situation hingegen unbefriedigend.

Der Entscheid des Gemeinderats, ein zweites mobiles Tempo-Display mit Smiley-Feedback (Speedy) bei Unter- bzw. Überschreitung anzuschaffen, hat sich sehr bewährt. Die Auswertungen belegen, dass die Geschwindigkeiten an Standorten mit Speedy deutlich tiefer liegen als bei verdeckten Messungen. Beide Geräte sind laufend im Einsatz, wobei die Standorte bewusst variieren, um die Wirkung im gesamten Strassennetz zu erhöhen. Dieses flexible Vorgehen trägt wesentlich zur verbesserten Einhaltung des Tempolimits bei.

Weiteres Vorgehen

Zur weiteren Verkehrsberuhigung auf der Länggenstrasse wird die Gemeinde bei der Kantonspolizei Zürich die im «Plan B» vorgesehenen Parkfelder beantragen. Der «Plan B» wurde bereits zusammen mit der Einführung der neuen Tempo-30-Zone von der Gemeindeversammlung beschlossen und sieht zusätzliche Parkfelder ausdrücklich für den Fall vor, dass die angestrebte Verkehrsberuhigung nicht eintritt. Nach der Bewilligung erfolgt die amtliche Publikation der Verkehrsanordnung. Die Parkfelder verengen die Fahrbahn (optisch) und sollen so die Geschwindigkeit reduzieren.

Auf der Niederglatterstrasse soll das Versetzen bestehender Parkfelder für eine weitere Verkehrsberuhigung sorgen. Der entsprechende Antrag zuhanden der Kantonspolizei Zürich ist in Vorbereitung. Durch die Anpassung der Parkordnung wird eine natürlichere Reduktion der Geschwindigkeit angestrebt.

Der Gemeinderat appelliert weiterhin an alle Verkehrsteilnehmenden, das Tempolimit von 30 km/h konsequent einzuhalten und damit dem an der Gemeindeversammlung demokratisch gefällten Entscheid für eine flächendeckende Temporeduktion nachzukommen.

Gemeinderat

 

 

 

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