Aktueller Stand Verkehrsanordnung Parkfelder Lachenstrasse
Rekurse gegen die geplanten Parkfelder auf der Lachenstrasse verzögern die Umsetzung.
Am 25. Februar 2025 wurde die Verkehrsanordnung der Parkfelder Lachenstrasse auf der Website der Gemeinde amtlich publiziert. Innert der Rekursfrist wurden bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich zwei Rekurse gegen die geplanten Parkfelder auf Höhe der Liegenschaften Nrn. 11, 43 und 45 eingereicht.
Die Bearbeitung der Rekurse dauert erfahrungsgemäss zwischen sechs bis 12 Monaten. Während dieser Zeit werden keine der geplanten Parkfelder markiert.
Die Gemeinde wird zu gegebener Zeit über die Rekursentscheide auf der Website informieren.
Abteilung Präsidiales