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Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO)

Anpassung der Bau- und Zonenordnung

Aufgrund von Änderungen in der übergeordneten Gesetzgebung sind die Zürcher Gemeinden verpflichtet, die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) sowie die Regelung des Mehrwertausgleichs in ihrer BZO zur regeln.

Dies erfordert eine Teilrevision der BZO der Gemeinde Bachenbülach, die letztmals im Jahr 2016 angepasst wurde. Gleichzeitig bietet die Revision die Gelegenheit, Fehlwirkungen im Vollzug zu beheben, die sich in der täglichen Praxis gezeigt haben.

Die Erarbeitung der Teilrevision wird vom Bauausschuss strategisch und politisch begleitet und vom Planungsbüro Raum8vier GmbH bei der Projektumsetzung unterstützt.

Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat im April 2025 wird die Revisionsvorlage voraussichtlich Mitte dieses Jahres gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG) öffentlich aufgelegt und durch den Kanton vorgeprüft. Danach erfolgt die Festsetzung an der Gemeindeversammlung.

Während der öffentlichen Auflage können sich alle interessierten Personen schriftlich zur Revisionsvorlage äussern.

Abteilung Bau und Infrastruktur

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