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Sonntagsverkauf

Die Gemeinden im Kanton Zürich können pro Jahr maximal vier Sonntage für das ganze Gemeindegebiet bestimmen, an denen die Verkaufsgeschäfte Arbeitnehmende bewilligungsfrei beschäftigen dürfen (§ 5 Abs. 3 Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz, RLG).  Die verkaufsoffenen Sonntage gelten nur für Detailhandelsbetriebe.

Hohe Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachten) dürfen nicht als verkaufsoffene Sonntage bezeichnet werden (§ 5 Abs. 3 RLG). Gemäss der kantonalen Vollzugspraxis dürfen auch die folgenden Feiertage nicht als verkaufsoffene Sonntage bezeichnet werden; 1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 26. Dezember.

Die nächsten Verkaufssonntage für Bachenbülach sind festgesetzt auf:

Sonntag, 10. Mai 2026
Sonntag, 27. September 2026
Sonntag, 29. November 2026
Sonntag, 20. Dezember 2026

Alle gemeldeten Verkaufssonntage werden auf der Website des Kantons aufgeschaltet und laufend aktualisiert.