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eUmzugCH

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit eUmzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.

Gemäss Gesetz über das Einwohnermeldewesen beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Ziehen Sie aus dem Kanton Zürich in einen anderen Kanton? - Das System erkennt automatisch, ob Sie den Weg- und Zuzug elektronisch in einem Schritt durchführen können.

Nur Wegzug: Sie können von einer an eUmzug teilnehmenden Gemeinde in eine nicht teilnehmende Gemeinde wegziehen. Sie müssen anschliessend den Zuzug gemäss den Vorgaben Ihrer neuen Wohngemeinde abschliessen.

Inhalte nach Punkten gegliedert

Das sollten Sie bereithalten

Die Angaben zu Ihrer Person, wie sie im Einwohnerregister Ihrer heutigen Wohngemeinde geführt werden. Sie finden diese Angaben auf der Meldebestätigung oder dem Schriftenempfangsschein Ihrer heutigen Wohngemeinde. Sollten Sie diese Dokumente nicht zur Hand haben, bitten wir Sie, die Angaben gemäss Ihrem Reisedokument (Pass/Identitätskarte) einzutragen.

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen bereit:

  • Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung

Rechtlicher Hinweis: Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.

  • Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung (nur bei Wegzug/Zuzug)
  • Kreditkarte (Maestro Card oder PostFinance Card) für die Bezahlung der evtl. anfallenden Gebühren

Rechtlicher Hinweis: Für Ihre Bezahlung wird der Online-Bezahlservice Concardis der Post AG und der PostFinance verwendet. Die für die Zahlungsabwicklung eingegebenen Daten werden von der Post AG und der PostFinance sowie allenfalls von ihr beigezogenen Dritten (möglicherweise auch im Ausland) ausschliesslich für diesen Zweck verwendet.

Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
  • Ausländerausweis
  • Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
  • Falls Sie verheiratet oder geschieden sind, ist eine Heirats- oder Scheidungsurkunde notwendig

Voraussetzung Umzug innerhalb des Kantons Zürich

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)

Voraussetzung bei Zuzug in den Kanton Zürich

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B oder C
  • Sie müssen den Wegzug zuerst Ihrer alten Wohngemeinde melden, wenn diese ausserhalb der an eUmzug teilnehmenden Kantone Zürich, Zug, Aargau oder Uri liegt.

Voraussetzung bei Wegzug aus dem Kanton Zürich

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und S)
  • Sollte Ihre zukünftige Wohngemeinde nicht an eUmzug teilnehmen bzw. den Zuzug via eUmzug nicht zulassen, müssen Sie anschliessend Ihren Zuzug gemäss den Vorgaben der Zuzugsgemeinde ausserhalb des Kantons Zürich abschliessen.

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