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Anordnung 2. Wahlgang am 19. November 2023

Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege Bachenbülach für den Rest der Amtsdauer 2022-2026

Im 1. Wahlgang vom 22. Oktober 2023 erreichte keiner der drei Kandidaten das absolute Mehr. Der Gemeinderat ordnet daher einen 2. Wahlgang auf den 19. November 2023 an.

Gemäss § 84 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) gelten die Wahlvorschläge des 1. Wahlgangs auch für den 2. Wahlgang. Zudem können bis am 26. Oktober 2023 gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechts­rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, er­hoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

22. Oktober 2023
Gemeinderat