Gemeinde-Website als amtliches Publikationsorgan per 1. Oktober 2023
Mit Beschluss Nr. 79 vom 15. August 2023 hat der Gemeinderat die Gemeinde-Website als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan bezeichnet und gleichzeitig die Weisung über amtliche Publikationen (WaP) erlassen.
Ab dem 1. Oktober 2023 werden insbesondere Rechtssätze, allgemeinverbindliche Beschlüsse von Gemeindeorganen, Wahlergebnisse, Anordnungen von Wahlen und Abstimmungen, Gemeindeversammlungsbeschlüsse, Baugesuche, Planauflagen sowie Verkehrsanordnungen auf der Gemeinde-Website publiziert.
Gegen den Gemeinderatsbeschluss Nr. 79 kann, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat