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Aufhebung generelles Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Bachenbülach

Das generelle Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Bachenbülach wird per Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen.

Aufgrund der erfolgten und prognostizierten Niederschläge ist in den kommenden Tagen mit einer Entspannung der Brandgefahr ausserhalb des Waldes zu rechnen. Das seit dem 13. Juli 2026 geltende generelle Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Bachenbülach kann deshalb aufgehoben werden.

Das vom Kanton Zürich angeordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Die Bevölkerung wird gebeten, dieses Verbot weiterhin einzuhalten und auch ausserhalb des Waldes im Umgang mit Feuer die gebotene Vorsicht walten zu lassen.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung, dass das generelle Feuerverbot in den vergangenen Wochen so breit mitgetragen wurde.

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahr und zu den geltenden Einschränkungen sind auf den Websites des Kantons Zürich und der Gemeinde Bachenbülach zu finden.

Gemeinderat