Generelles Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Bachenbülach
In den Gemeinden Bachenbülach und Winkel gilt ab Montag, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein allgemeines Feuerverbot. Für kontrolliertes Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills in Siedlungsgebieten gilt das Feuerverbot nicht.
Seit einiger Zeit herrscht ein heisses Wetter vor und es war kein ausreichender Niederschlag zu verzeichnen. Diese Wettersituation hat zu sehr trockenen Wiesen, Feldern, Böschungen und Waldgebieten geführt. In den kommenden Tagen ist weiterhin auch nicht mit Niederschlag in nennenswerter Menge zu rechnen. Bereits am 25. Juni 2026 hat der Kanton Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.
Bereits ein Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein unachtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem grösseren Feuer führen. Um zu verhindern, dass insbesondere Personen durch Wald-, Gebüsch- oder Flächenbrände zu Schaden kommen, wurde in den genannten Gemeinden per Monat, 13. Juli 2026, 12.00 Uhr ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Damit gilt:
- keine offenen Feuer im Freien (inkl. Gärten, Balkone, Grillplätze);
- kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz und Holzkohle betrieben werden;
- kein Abbrennen von Feuerwerk;
- das Grillieren mit Gas- und Elektrogrills ist erlaubt, es ist jedoch grösste Vorsicht geboten.
Dieses Verbot gilt in beiden Gemeinden bis auf Widerruf. Aufgrund des Feuerverbots wird die diesjährige Bundesfeier leider ohne Höhenfeuer und Fackelzug stattfinden.
Ein Widerruf des Feuerverbots erfolgt erst, sobald flächendeckende und anhaltende Niederschläge eingesetzt haben. Weitere Informationen sind den Websites der Gemeindeverwaltungen zu entnehmen.
Die Gemeinden Bachenbülach und Winkel bedanken sich für das Verständnis sowie die Einhaltung des Feuerverbots.
Gemeinderat
Gemeinderatsbeschluss
ZGRB Nr. 87 vom 10.07.2026. Feuerverbot auf Gemeindegebiet [pdf, 153 KB]