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Festsetzung des privaten Gestaltungsplans «Areal Bächliwis / Hinterroos» gemäss Sonderbauvorschriften

Der Gemeinderat hat dem privaten Gestaltungsplan "Areal Bächliwis / Hinterroos" zugestimmt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2026 gestützt auf § 86 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) beschlossen:

  1. Dem privaten Gestaltungsplan "Areal Bächliwis / Hinterross" wird zugestimmt.
  2. Dem Bericht über die nichtberücksichtigten Einwendungen gemäss § 7 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird zugestimmt.
  3. Der Bericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) wird zur Kenntnis genommen.

Information:
Ein Rekurs gemäss §§ 329 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist erst möglich, wenn der Zustimmungsbeschluss des Gemeindevorstands zum privaten Gestaltungsplan zusammen mit dem Genehmigungsentscheid der Baudirektion veröffentlicht und aufgelegt worden ist (§ 5 Abs. 3 PBG). Die Veröffentlichung erfolgt gleichzeitig im kantonalen Amtsblatt und im Publikationsorgan der Gemeinde (§ 6 Abs. 1 lit. a PBG).