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Amtliche Vermessung, Erneuerung des Nachführungsvertrags

Amtliche Vermessung, Erneuerung des Nachführungsvertrags, Öffentliche Auflage

Angaben zum Inhalt
Mit Beschluss Nr. 56 vom 26. Mai 2026 genehmigte der Gemeinderat Bachenbülach den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit den bisherigen Nachführungsgeometern, David Erny und Thomas Hew, beide patentierte Ingenieur-Geometer der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf.

Beschluss-/Verfügungsnummer: GRB Nr. 56
Beschluss-/Verfügungsdatum: 26. Mai 2026

Angaben zur Auflage
Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während einer Frist von 30 Tagen bis zum 11. Juli 2026, bei der Gemeindeverwaltung Bachenbülach, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach, eingesehen werden.

Rechtliche Hinweise
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, Postfach, 8180 Bülach, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.