Schutzvertrag nach PBG § 205 lit. d / Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag
Genehmigung verwaltungsrechtlicher Schutzvertrag
Angaben zur Meldung:
Der Gemeinderat Bachenbülach hat mit Beschluss Nr. 49 vom 5. Mai 2026 den verwaltungsrechtlichen Vertrag betreffend die Unterschutzstellung des Gebäudes Vers.-Nr. 10 auf Kat.-Nr. 2553, Dorfstrasse 46a.1, 8184 Bachenbülach, zwischen Daniela Stutz, Dorfstrasse 46a, 8184 Bachenbülach, und der Politischen Gemeinde Bachenbülach genehmigt. Der Vertrag regelt den Umfang der Unterschutzstellung der Liegenschaft.
Einsichtnahme:
Die Akten können während der Rekursfrist von 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Bachenbülach zu den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Ort der Planauflage:
Gemeinde Bachenbülach, Bau und Infrastruktur, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach
Rechtliche Hinweise:
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 12.06.2026