Revidiertes Gebührenreglement der Feuerwehr Bachenbülach-Winkel
Die Feuerwehrkommission Bachenbülach-Winkel hat an ihrer Sitzung vom 24. März 2026 das revidierte Gebührenreglement der Feuerwehr Bachenbülach-Winkel genehmigt.
Der Erlass kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, mit Rekurs angefochten werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Feuerwehrzweckverband Bachenbülach-Winkel