Genehmigung Aufhebung Grundwasserschutzzonen Quellfassungen Hinterer und Vorderer Rüebisberg, Bachenbülach
Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft hat mit Verfügung Nr. GWV 2025-0249 vom 11. September 2025 die vom Gemeinderat Bachenbülach am 12. August 2025 beschlossene Aufhebung der Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Hinterer und Vorderer Rüebisberg genehmigt.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Akten können vom Donnerstag, 5. Februar 2026 bis Freitag, 6. März 2026 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Bachenbülach, Abteilung Bau und Infrastruktur, Schulhausstrasse 1, 8184 Bachenbülach, während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gemeinderat Bachenbülach