Temporäre Verkehrsanordnung. Fahrverbot auf der Niederglatterstrasse in Bachenbülach
Das Ressort Finanzen und Sicherheit verfügt vom 4. Februar 2026 bis 30. Juni 2026 ein temporäres Fahrverbot, mit Zusatz Anwohner, Velos und Mofas gestattet, auf der Niederglatterstrasse.
Aufgrund der Baustelle des Kantons Zürich auf der Zürichstrasse in Bachenbülach und der damit verbundenen Sperrung der Einmündung Oberglatterstrasse in die Zürichstrasse wurde festgestellt, dass der Ausweichverkehr auf der Niederglatterstrasse erheblich zugenommen hat. Die offizielle Umleitung über die Grenzstrasse ist zwar korrekt signalisiert, wird jedoch kaum genutzt. Zur Reduktion des Ausweichverkehrs wird deshalb auf der Niederglatterstrasse während der Dauer der Sperrung der Einmündung Oberglatterstrasse in die Zürichstrasse ein Fahrverbot mit dem Zusatz Anwohner, Velos und Mofas gestattet verfügt.
Die Anordnung finden Sie untenstehend:
Ressort Finanzen und Sicherheit
Kontaktperson für Fragen im Zusammenhang mit der Baustelle:
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt
Projektmanagement Nord
Urs Nieffer, Projektleiter
Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Telefon +41 43 259 31 07, Mail urs.nieffer@bd.zh.ch